ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. All­ge­mein
1.1 Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sowie Ange­bo­te von trend­PA­NEL erfol­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Mit einer ver­bind­li­chen Bestel­lung gel­ten die­se Bedin­gun­gen als angenommen.
1.2 Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den, selbst bei Kennt­nis, nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich zugestimmt.
1.3 Die­se all­ge­mei­nen Lie­fe­rungs­be­din­gun­gen gel­ten für alle zukünf­ti­gen Geschäf­te, auch wenn hier­auf nicht erneut Bezug genom­men wurde.
1.4 Die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen haben aus­schließ­lich Gel­tung für Unter­neh­mer. Unter­neh­mer im Sin­ne der vor­lie­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che oder juris­ti­sche Per­so­nen oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, mit denen in Geschäfts­be­zie­hung getre­ten wird und die in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handeln.

2. Ange­bot und Vertragsabschluss
2.1 Die Ange­bo­te von trend­PA­NEL sind grund­sätz­lich unver­bind­lich und frei­blei­bend und erfol­gen auf der Grund­la­ge der vom Kun­den vor­ge­leg­ten Daten und Zeich­nun­gen. Tech­ni­sche Ände­run­gen blei­ben vorbehalten.
2.2 Auf­trä­ge wer­den erst durch eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung durch trend­PA­NEL rechts­ver­bind­lich. Neben­ab­re­den oder etwa­ige Abwei­chun­gen bedür­fen eben­falls einer schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch trendPANEL.

3. Umfang der Lieferung
3.1 Der Lie­fer­um­fang wird aus­schließ­lich durch die schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung bestimmt.
3.2 Anga­ben in Unter­la­gen wie Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Pro­spek­te, Gewichts, Maß und Leis­tungs­an­ga­ben usw. sind grund­sätz­lich nicht als Beschaf­fen­heits­ga­ran­tien zu sehen. Han­dels­üb­li­che Abwei­chun­gen sind erlaubt und berech­ti­gen den Käu­fer nicht zur Rekla­ma­ti­on, sofern bestimm­te Maße und Eigen­schaf­ten von trend­PA­NEL nicht aus­drück­lich ver­bind­lich zuge­sagt wurden.
3.3 Nicht erheb­li­che Ände­run­gen in Kon­struk­ti­on, Form, Aus­füh­rung und Far­be berech­ti­gen nicht zu einem Rück­tritt vom Ver­trag oder einer Min­de­rung des Kaufpreises.
3.4 Schutz­vor­rich­tun­gen wer­den nur inso­weit mit­ge­lie­fert wie aus­drück­lich ver­trag­lich vereinbart.

4. Lie­fer­frist
4.1 Die Lie­fer­frist beginnt mit dem Zugang der schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung. Teil­lie­fe­run­gen sind grund­sätz­lich zulässig.
4.2 Der Ver­trags­schluss erfolgt unter dem Vor­be­halt, im Fal­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung, nicht oder nur teil­wei­se zu leis­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung von trend­PA­NEL nicht zu ver­tre­ten ist. Im Fal­le der Nicht­ver­füg­bar­keit oder der nur teil­wei­sen Ver­füg­bar­keit der Ware wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert. Die Gegen­leis­tung wird von trend­PA­NEL zurück erstattet.
4.3 Die von trend­PA­NEL ange­ge­be­nen Lie­fer­zei­ten erfol­gen unter Berück­sich­ti­gung der am Tage ihrer Anga­ben herr­schen­den Lie­fer­si­tua­ti­on und Pro­duk­ti­ons­mög­lich­kei­ten und sind grund­sätz­lich unver­bind­lich, sofern nicht ein bestimm­ter Lie­fer­ter­min oder eine bestimm­te Lie­fer­frist zwi­schen den Par­tei­en aus­drück­lich als ver­bind­lich ver­ein­bart wor­den ist.
4.4 Kann die Lie­fer­frist von trend­PA­NEL infol­ge höhe­rer Gewalt nicht ein­ge­hal­ten wer­den, wozu z.B. u. a. Kriegs­fall, inne­re Unru­he, Beschlag­nah­men, Streiks, Aus­sper­run­gen, Mate­ri­al­man­gel, Maschi­nen­bruch, sons­ti­ge unvor­her­ge­se­he­ne Betriebs­stö­run­gen, Ver­zö­ge­run­gen bei der Beför­de­rung zäh­len, so ist trend­PA­NEL grund­sätz­lich berech­tigt, die Lie­fe­run­gen bzw. Leis­tun­gen um die Dau­er der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben. Ent­spre­chen­des gilt, wenn die vor­ste­hen­den Hin­der­nis­se bei Lie­fe­ran­ten von trend­PA­NEL ein­ge­tre­ten sind. Haben die vor­ge­nann­ten Ereig­nis­se ein erheb­li­ches Aus­maß, so ist trend­PA­NEL zum Rück­tritt berech­tigt, ohne dass der Käu­fer des­halb Ansprü­che gegen trend­PA­NEL gel­tend machen kann. Das
Vor­ste­hen­de gilt auch dann, wenn ein der­ar­ti­ges Ereig­nis wäh­rend eines bereits vor­lie­gen­den Ver­zu­ges eintritt.
4.5 Der Kun­de wird über eine Lie­fer­ver­zö­ge­rung zeit­nah infor­miert. Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen von mehr als drei Mona­ten berech­ti­gen den Käu­fer zum Rück­tritt. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen ver­spä­te­ter Lie­fe­rung sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, es liegt Ver­zug vor und die­sen hat trend­PA­NEL auf­grund von min­des­tens gro­ber Fahr­läs­sig­keit zu vertreten.

5. Trans­port und Verpackung
5.1 Die von trend­PA­NEL gelie­fer­ten Pro­duk­te wer­den in einer ange­mes­se­nen Ver­pa­ckung gelie­fert. Die Ver­pa­ckung wird nicht zurückgenommen.
5.2 Der Ver­sand erfolgt auf Rech­nung des Käu­fers. Trans­port­weg und Trans- port­mit­tel bestimmt trend­PA­NEL nach Ermes­sen, soweit der Käu­fer nicht etwas beson­ders anord­net. trend­PA­NEL haf­tet nicht für den bil­ligs­ten Ver­sand, wenn dies nach Wei­sung des Kun­den erfolgte.
5.3 Zum Abschluss einer Trans­port­ver­si­che­rung auf Kos­ten des Käu­fers ist trend­PA­NEL berech­tigt, aber nicht verpflichtet.
5.4.1 Bei Käu­fern geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware mit der Über­ga­be, beim Ver­sen­dungs­kauf mit der Aus­lie­fe­rung der Ware an den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt auf den Käu­fer über.
5.4.2 Einer Über­ga­be steht es gleich, wenn der Käu­fer mit der Annah­me in Ver­zug ist.
5.5 Kommt der Käu­fer in Annah­me­ver­zug, ist trend­PA­NEL berech­tigt, Ersatz des Scha­dens zu ver­lan­gen, wel­cher ihr hier­durch ent­steht. Wird die bestell­te Ware nach Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft nicht abge­nom­men, ist trend­PA­NEL trotz­dem berech­tigt, die ver­ein­bar­te Zah­lung zu fordern.

6. Preis und Zahlung
6.1 Maß­ge­bend sind unse­re am Tage der Lie­fe­rung all­ge­mein gül­ti­gen Prei­se. Hin­zu kom­men die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er sowie die Kos­ten für die Ver­pa­ckung und die Lieferung.
6.2 Die Lie­fe­rung erfolgt ab unse­rem Lager, falls kei­ne anders­lau­ten­de schrift­li­che Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.
6.3 Trans­port­weg und Trans­port­mit­tel bestimmt trend­PA­NEL, soweit der Käu­fer nicht auf eige­ne Gefahr einen bestimm­ten Trans­port­weg anord­net. Kos­ten einer Trans­port­ver­si­che­rung, Ver­la­dung und Über­füh­rung sowie die im Übri­gen durch die Lie­fe­rung beding­ten Auf­wen­dun­gen hat der Käu­fer zu tragen.
6.4 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rech­nung zu bezah­len. Nach Ablauf die­ser Frist kommt der Kun­de In Zah­lungs­ver­zug. Ande­re Zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen müs­sen vor Lie­fe­rung schrift­lich ver­ein­bart werden.
6.5 Skon­ti dür­fen nur abge­zo­gen wer­den, wenn Sie von trend­PA­NEL schrift­lich zuge­sagt wur­den. Abzug ver­ein­bar­ter Skon­ti setzt stets vor­aus, dass der Käu­fer nicht mit ande­ren Zah­lun­gen in Ver­zug ist.
6.6 Der Unter­neh­mer hat wäh­rend des Ver­zugs die Geld­schuld in Höhe von 8 % über dem Basis­zins­satz zu verzinsen.
6.8 Der Kun­de kann einen Ver­trag nur mit Zustim­mung von trend­PA­NEL kün­di­gen. Im Fal­le einer Kün­di­gung ist trend­PA­NEL berech­tigt, den ver­ein­bar­ten Kauf­preis abzüg­lich erspar­ter Auf­wen­dun­gen, min­des­tens jedoch 20 % des ver­ein­bar­ten Prei­ses, zu ver­lan­gen. Dem Kun­den bleibt dabei der Nach­weis eines gerin­ge­ren Scha­dens vorbehalten.

7. Zurück­be­hal­tung und Aufrechnung
Gegen Ansprü­che von trend­PA­NEL kann der Käu­fer nur dann auf­rech­nen oder ein Zurück­be­hal­tungs­recht gel­tend machen, wenn die Gegen­for­de­rung des Käu­fers unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt wor­den ist oder durch trend­PA­NEL aus­drück­lich aner­kannt wor­den ist.

8. Eigen­tums­vor­be­halt
8.1 Alle Kauf­ge­gen­stän­de ver­blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung sämt­li­cher aus dem Kauf­ver­trag ent­ste­hen­den Ver­bind­lich­kei­ten im Eigen­tum von trend­PA­NEL. Der Eigen­tums­vor­be­halt gilt fer­ner auch für die sons­ti­gen For­de­run­gen, die trend­PA­NEL aus ihren lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hun­gen gegen­über dem Käu­fer hat. trend­PA­NEL wird die ihr zuste­hen­den Sicher­hei­ten auf Ver­lan­gen nach ihrer Wahl frei­ge­ben, soweit der Wert der Sicher­hei­ten die For­de­run­gen von trend­PA­NEL um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Ver­ein­bart ist wei­ter­hin der sog. ver­län­ger­te Eigen­tums­vor­be­halt. Erfolgt durch den Käu­fer eine Wei­ter­ver­ar­bei­tung der Ware, so erwirbt trend­PA­NEL an der neu­en Sache das Mit­ei­gen­tum im Ver­hält­nis zum Wert der gelie­fer­ten Ware.
8.3 Wäh­rend der Dau­er des Eigen­tums­vor­be­halts ist der Kauf­ge­gen­stand auf Ver­lan­gen von trend­PA­NEL vom Käu­fer gegen Zer­stö­rung, Beschä­di­gung und Ver­lust zu ver­si­chern mit der Maß­ga­be, dass die Rech­te aus die­ser Ver­si­che­rung trend­PA­NEL zuste­hen. Dem Käu­fer steht die Wahl des Ver­si­che­rers frei.
8.4 Solan­ge der Eigen­tums­vor­be­halt besteht, hat der Käu­fer die Ware sorg­fäl­tig zu ver­wal­ten und jede Ver­fü­gung, ins­be­son­de­re Über­eig­nung, Ver­pfän­dung und Besitz­über­ga­be, zu unter­las­sen. trend­PA­NEL kann die Ware jeder­zeit besich­ti­gen und her­aus­ver­lan­gen, wenn der Zah­lungs­an­spruch gefähr­det erscheint; die hier­durch zusätz­lich ent­ste­hen­den Kos­ten trägt der Käu­fer. Der Käu­fer hat trend­PA­NEL von allen Zugrif­fen Drit­ter, vor­nehm­lich von allen Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men bin­nen 24 Stun­den schrift­lich zu benach­rich­ti­gen. Der Käu­fer trägt die Interventionskosten.
8.5 Der Unter­neh­mer ist berech­tigt, die Ware im ordent­li­chen Geschäfts­gang wei­ter­zu­ver­äu­ßern. Er tritt trend­PA­NEL bereits jetzt alle For­de­run­gen in Höhe des Rech­nungs­be­trags ab, die ihm durch die Wei­ter­ver­äu­ße­rung gegen einen Drit­ten zu ste­hen. trend­PA­NEL nimmt die Abtre­tung an.
8.6 Der Unter­neh­mer hat trend­PA­NEL auf Ver­lan­gen über die abge­tre­te­ne For­de­rung alle gewünsch­ten Aus­künf­te zu ertei­len und eine schrift­li­che Abtre­tungs­er­klä­rung vor­zu­le­gen. Nach der Abtre­tung ist der Unter­neh­mer ermäch­tigt, die For­de­rung ein­zu­zie­hen und zugleich ver­pflich­tet, den ein­ge­gan­gen Betrag in Höhe der noch offen­ste­hen­den For­de­run­gen unver­züg­lich an trend­PA­NEL abzu­füh­ren. trend­PA­NEL behält sich vor, die For­de­rung selbst ein­zu­zie­hen, sobald der Unter­neh­mer sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kommt und in Zah­lungs­ver­zug gerät.

9. Gewähr­leis­tung
9.1.1 trend­PA­NEL gewähr­leis­tet eine dem jewei­li­gen Stand der Tech­nik ent­spre­chen­de Feh­ler­frei­heit des Kauf­ge­gen­stan­des in Werk­stoff und Werk­ar­beit. trend­PA­NEL leis­tet für nach­ge­wie­se­ne Män­gel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. Mehr­fa­che Nach­bes­se­rung ist zulässig.
9.1.2 Schlägt die Nach­er­fül­lung fehl, so kann der Käu­fer nach sei­ner Wahl Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses ver­lan­gen oder vom Ver­trag zurück­tre­ten. Bei nur gering­fü­gi­gen Män­geln steht dem Käu­fer jedoch kein Rück­tritts­recht zu.
9.1.3 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt drei Mona­te ab dem Tag der Abnahme.
9.2 Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, die gelie­fer­te Ware unver­züg­lich auf Qua­li­täts- und Men­gen­ab­wei­chun­gen zu unter­su­chen und trend­PA­NEL erkenn­ba­re Män­gel inner­halb einer Frist von einer Woche ab Emp­fang der Ware schrift­lich anzu­zei­gen; ande­ren­falls ist die Gel­tend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spruchs aus­ge­schlos­sen. Ver­deck­te Män­gel sind trend­PA­NEL inner­halb einer Frist von einer Woche ab Ent­de­ckung schrift­lich anzu­zei­gen. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­ti­ge Absendung.
9.3 Wei­ter­ge­hen­de als die in Zif­fer 9.1.2 kodi­fi­zier­ten Ansprü­che des Bestel­lers auf Scha­dens­er­satz wegen Pflicht­ver­let­zun­gen des Ver­käu­fers, sei­nes gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder sei­nes Erfül­lungs­ge­hil­fen kön­nen, sofern es sich dabei nicht um Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit han­delt, nur dann gel­tend gemacht wer­den, wenn die Pflicht­ver­let­zun­gen auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit zurück­zu­füh­ren sind.
9.4 Jede Män­gel­haf­tung ent­fällt, solan­ge der Käu­fer in Ver­zug ist oder wenn an den gelie­fer­ten Sachen Repa­ra­tu­ren oder sons­ti­ge Ände­run­gen durch den Käu­fer oder einen Drit­ten ohne die Ein­wil­li­gung von trend­PA­NEL vor­ge­nom­men wurde.
9.5 Für die Lie­fe­rung von Ersatz­stü­cken gel­ten die glei­chen Bedin­gun­gen wie für die ursprüng­li­che Lieferung.
9.6 Für Ver­let­zung gewerb­li­cher Schutz­rech­te wird kei­ne Haf­tung übernommen.
9.7 Die Haf­tung für eine Pflicht­ver­let­zung wegen garan­tier­ter Beschaf­fen­heits­merk­ma­le des Kauf­ge­gen­stan­des bleibt unbe­rührt; sofern Beschaf­fen­heits­an­ga­ben sei­tens von trend­PA­NEL nicht aus­drück­lich als sol­che bezeich­net wer­den, stel­len die­se kei­ne garan­tier­ten Beschaf­fen­heits­merk­ma­le im Sin­ne von § 444 BGB dar.
9.8 Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet trend­PA­NEL nur, sofern eine Pflicht ver­letzt wird, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwe­ckes von beson­de­rer Bedeu­tung ist. In die­sem Fal­le ist die Haf­tung auf sol­che Schä­den begrenzt, mit deren Ent­ste­hung im Rah­men die­ses Ver­tra­ge­s­ty­pi­scher Wei­se gerech­net wer­den muss. Für völ­lig unty­pi­sche oder unvor­her­seh­ba­re Schä­den haf­tet trend­PA­NEL nicht.
9.9 Die vor­ste­hen­den Absät­ze 9.7 bis 9.8 gel­ten nicht für Ansprü­che, die wegen arg­lis­ti­gen Ver­hal­tens ent­stan­den sind, sowie für Ansprü­che nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz und für die Haf­tung für Schä­den am Leben, der Gesund­heit und dem Körper.
9.10 Soweit die Haf­tung von trend­PA­NEL nach die­sen AGB aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung der Ange­stell­ten, Arbeit­neh­mern, Mit­ar­bei­tern, Ver­tre­tern und Erfül­lungs­hil­fen von trendPANEL.
9.11 Ände­run­gen von trend­PA­NEL in Tech­nik und Design, die der Ver­bes­se­rung der Pro­duk­te die­nen, sind vom Kunden/Käufer/Auftraggeber oder ande­ren zu akzeptieren.

10. Beson­de­re Hinweise
10.1 Der Käu­fer ver­pflich­tet sich auf Ver­lan­gen von trend­PA­NEL, die von ihm bean­stan­de­te Ware zum Zwe­cke der Über­prü­fung im Anlie­fe­rungs­zu­stand an trend­PA­NEL zurückzusenden.
10.2 Die Par­tei­en sind sich dar­über einig, dass trend­PA­NEL nicht für die Wer­be­aus­sa­gen Drit­ter (z.B. Her­stel­ler im Sin­ne des § 4 Abs. 1 und 2 des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes oder sei­nes Gehil­fen) über die Beschaf­fen­heit der Kauf­sa­che oder im Hin­blick auf die Kenn­zeich­nung über bestimm­te Eigen­schaf­ten der Sache haf­tet, soweit nicht die Unkennt­nis die­ser Wer­be­aus­sa­gen selbst auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit von trend­PA­NEL beruht.
10.3 Bei Lohn­be­ar­bei­tung von gestell­ten Mate­ria­li­en, kann für Schä­den von Mate­ria­li­en kei­ne Haf­tung gel­tend gemacht wer­den. Das Risi­ko liegt voll­stän­dig beim Kunden.

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfül­lungs­ort für bei­de Tei­le ist Löh­ne. Gerichts­stand ist das für unse­ren Geschäfts­sitz zustän­di­ge Gericht in Bad Oeyn­hau­sen. Dies gilt auch für Wechsel‑, Scheck- und Urkundenprozesse.
11.2 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Die Bestim­mun­gen des UN-Kauf­rechts fin­den kei­ne Anwendung.
11.3 Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Tei­le die­ser Bedin­gun­gen oder des sons­ti­gen Ver­trags­in­halts berührt nicht die Gül­tig­keit der übri­gen Bestimmungen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner