ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemein
1.1
Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von trendPANEL erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer verbindlichen Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Diese allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn hierauf nicht erneut Bezug genommen wurde.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ausschließlich Geltung für Unternehmer. Unternehmer im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von trendPANEL sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend und erfolgen auf der Grundlage der vom Kunden vorgelegten Daten und Zeichnungen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
2.2 Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch trendPANEL rechtsverbindlich. Nebenabreden oder etwaige Abweichungen bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung durch trendPANEL.
3. Umfang der Lieferung
3.1 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
3.2 Angaben in Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Gewichts, Maß und Leistungsangaben usw. sind grundsätzlich nicht als Beschaffenheitsgarantien zu sehen. Handelsübliche Abweichungen sind erlaubt und berechtigen den Käufer nicht zur
Reklamation, sofern bestimmte Maße und Eigenschaften von trendPANEL nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurden.
3.3 Nicht erhebliche Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Kaufpreises.
3.4 Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert wie ausdrücklich vertraglich vereinbart.
4. Lieferfrist
4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.
4.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von trendPANEL nicht zu vertreten ist. Im Falle der
Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird von trendPANEL zurück erstattet.
4.3 Die von trendPANEL angegebenen Lieferzeiten erfolgen unter Berücksichtigung der am Tage ihrer Angaben herrschenden Liefersituation und Produktionsmöglichkeiten und sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ein bestimmter Liefertermin oder eine
bestimmte Lieferfrist zwischen den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden ist.
4.4 Kann die Lieferfrist von trendPANEL infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. u. a. Kriegsfall, innere Unruhe, Beschlagnahmen, Streiks, Aussperrungen, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen,
Verzögerungen bei der Beförderung zählen, so ist trendPANEL grundsätzlich berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden
Hindernisse bei Lieferanten von trendPANEL eingetreten sind. Haben die vorgenannten Ereignisse ein erhebliches Ausmaß, so ist trendPANEL zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Käufer deshalb Ansprüche gegen trendPANEL geltend machen kann. Das
Vorstehende gilt auch dann, wenn ein derartiges Ereignis während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt.
4.5 Der Kunde wird über eine Lieferverzögerung zeitnah informiert. Lieferverzögerungen von mehr als drei Monaten berechtigen den Käufer zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Verzug
vor und diesen hat trendPANEL aufgrund von mindestens grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
5. Transport und Verpackung
5.1 Die von trendPANEL gelieferten Produkte werden in einer angemessenen Verpackung geliefert. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
5.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Transportweg und Trans- portmittel bestimmt trendPANEL nach Ermessen, soweit der Käufer nicht etwas besonders anordnet. trendPANEL haftet nicht für den billigsten Versand, wenn dies nach Weisung des
Kunden erfolgte.
5.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Käufers ist trendPANEL berechtigt, aber nicht verpflichtet.
5.4.1 Bei Käufern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
5.4.2 Einer Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
5.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist trendPANEL berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, welcher ihr hierdurch entsteht. Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht abgenommen, ist trendPANEL trotzdem berechtigt, die
vereinbarte Zahlung zu fordern.
6. Preis und Zahlung
6.1 Maßgebend sind unsere am Tage der Lieferung allgemein gültigen Preise. Hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten für die Verpackung und die Lieferung.
6.2 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Transportweg und Transportmittel bestimmt trendPANEL, soweit der Käufer nicht auf eigene Gefahr einen bestimmten Transportweg anordnet. Kosten einer Transportversicherung, Verladung und Überführung sowie die im Übrigen durch die Lieferung
bedingten Aufwendungen hat der Käufer zu tragen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde In Zahlungsverzug. Andere Zahlungsvereinbarungen müssen vor Lieferung schriftlich vereinbart werden.
6.5 Skonti dürfen nur abgezogen werden, wenn Sie von trendPANEL schriftlich zugesagt wurden. Abzug vereinbarter Skonti setzt stets voraus, dass der Käufer nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist.
6.6 Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6.8 Der Kunde kann einen Vertrag nur mit Zustimmung von trendPANEL kündigen. Im Falle einer Kündigung ist trendPANEL berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 20 % des vereinbarten Preises, zu
verlangen. Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Gegen Ansprüche von trendPANEL kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder durch trendPANEL ausdrücklich
anerkannt worden ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle Kaufgegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstehenden Verbindlichkeiten im Eigentum von trendPANEL. Der Eigentumsvorbehalt gilt ferner auch für die sonstigen Forderungen, die trendPANEL aus
ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. trendPANEL wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen von trendPANEL um mehr als 20 % übersteigt.
8.2 Vereinbart ist weiterhin der sog. verlängerte Eigentumsvorbehalt. Erfolgt durch den Käufer eine Weiterverarbeitung der Ware, so erwirbt trendPANEL an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.
8.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kaufgegenstand auf Verlangen von trendPANEL vom Käufer gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust zu versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dieser Versicherung trendPANEL zustehen.
Dem Käufer steht die Wahl des Versicherers frei.
8.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Ware sorgfältig zu verwalten und jede Verfügung, insbesondere Übereignung, Verpfändung und Besitzübergabe, zu unterlassen. trendPANEL kann die Ware jederzeit besichtigen und herausverlangen,
wenn der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Käufer hat trendPANEL von allen Zugriffen Dritter, vornehmlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen binnen 24 Stunden schriftlich zu
benachrichtigen. Der Käufer trägt die Interventionskosten.
8.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt trendPANEL bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zu stehen.
trendPANEL nimmt die Abtretung an.
8.6 Der Unternehmer hat trendPANEL auf Verlangen über die abgetretene Forderung alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und eine schriftliche Abtretungserklärung vorzulegen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer ermächtigt, die Forderung einzuziehen
und zugleich verpflichtet, den eingegangen Betrag in Höhe der noch offenstehenden Forderungen unverzüglich an trendPANEL abzuführen. trendPANEL behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
9. Gewährleistung
9.1.1 trendPANEL gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit. trendPANEL leistet für nachgewiesene Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.
9.1.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.1.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tag der Abnahme.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und trendPANEL erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind trendPANEL innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
9.3 Weitergehende als die in Ziffer 9.1.2 kodifizierten Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen können, sofern es sich dabei nicht um Verletzungen des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur dann geltend gemacht werden, wenn die Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
9.4 Jede Mängelhaftung entfällt, solange der Käufer in Verzug ist oder wenn an den gelieferten Sachen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Käufer oder einen Dritten ohne die Einwilligung von trendPANEL vorgenommen wurde.
9.5 Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung.
9.6 Für Verletzung gewerblicher Schutzrechte wird keine Haftung übernommen.
9.7 Die Haftung für eine Pflichtverletzung wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale des Kaufgegenstandes bleibt unberührt; sofern Beschaffenheitsangaben seitens von trendPANEL nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, stellen diese keine
garantierten Beschaffenheitsmerkmale im Sinne von § 444 BGB dar.
9.8 Für leichte Fahrlässigkeit haftet trendPANEL nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. In diesem Falle ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im
Rahmen dieses Vertragestypischer Weise gerechnet werden muss. Für völlig untypische oder unvorhersehbare Schäden haftet trendPANEL nicht.
9.9 Die vorstehenden Absätze 9.7 bis 9.8 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung für Schäden am Leben, der Gesundheit und dem Körper.
9.10 Soweit die Haftung von trendPANEL nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungshilfen von trendPANEL.
9.11 Änderungen von trendPANEL in Technik und Design, die der Verbesserung der Produkte dienen, sind vom Kunden/Käufer/Auftraggeber oder anderen zu akzeptieren.
10. Besondere Hinweise
10.1 Der Käufer verpflichtet sich auf Verlangen von trendPANEL, die von ihm beanstandete Ware zum Zwecke der Überprüfung im Anlieferungszustand an trendPANEL zurückzusenden.
10.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass trendPANEL nicht für die Werbeaussagen Dritter (z.B. Hersteller im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes oder seines Gehilfen) über die Beschaffenheit der Kaufsache oder im Hinblick auf die
Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache haftet, soweit nicht die Unkenntnis dieser Werbeaussagen selbst auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von trendPANEL beruht.
10.3 Bei Lohnbearbeitung von gestellten Materialien, kann für Schäden von Materialien keine Haftung geltend gemacht werden. Das Risiko liegt vollständig beim Kunden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Löhne. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Bad Oeynhausen. Dies gilt auch für Wechsel‑, Scheck- und Urkundenprozesse.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhalts berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
trendPANEL Inh. F. Stallmann
Koblenzer Straße 188
D‑32584 Löhne